AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Mitgliedschaften und sonstige Leistungen von the vibe gym.
Stand: September 2026
1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
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Anbieter und Vertragspartnerin ist die Pink Power Sport & Freizeit GmbH, Röhrer Weg 2, 71032 Böblingen, handelnd unter der Marke „the vibe gym." (mit abschließendem Punkt als Bestandteil der Marke), vertreten durch Dagmar Schlecht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 242718, E-Mail: info@thevibegym.de (nachfolgend „the vibe gym." oder „Studio").
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Diese AGB gelten für Mitgliedschaftsverträge sowie für sonstige Verträge und Nutzungen von Sport-, Trainings- und ergänzenden Dienstleistungen des Studios. Sie gelten insbesondere für Monats- und Jahresmitgliedschaften, Einzelkarten beziehungsweise Drop-ins, Mehrfach- und Zehnerkarten, Probetrainings, zeitlich begrenzte Aktionen und Sonderangebote sowie – soweit wirksam einbezogen – für Teilnehmer über Firmenfitness- und Aggregatorpartner wie Wellpass oder Hansefit.
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„Mitglied" bezeichnet Personen mit einer unmittelbar beim Studio abgeschlossenen laufenden Mitgliedschaft. „Teilnehmer" bezeichnet unabhängig vom Zugangsweg jede Person, die Angebote oder Räumlichkeiten des Studios nutzt. „Externe Teilnehmer" sind insbesondere Nutzer von Firmenfitness- oder Aggregatorangeboten sowie Inhaber von Einzelkarten, soweit sie keine laufende Mitgliedschaft beim Studio haben.
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Gegenüber externen Teilnehmern werden diese AGB einbezogen, indem sie vor der ersten Buchung beziehungsweise vor dem ersten Zutritt in zumutbarer Weise zur Kenntnis gebracht werden und der Teilnehmer ihrer Geltung zustimmt, insbesondere durch eine entsprechende Bestätigung im Buchungssystem des Studios. Ohne wirksame Einbeziehung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Für einzelne Tarife, Produkte oder Zugangswege können ergänzende Vertrags-, Tarif-, Aktions-, Partner- und Buchungsbedingungen gelten. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen und anschließend die spezielleren, wirksam einbezogenen Bedingungen vor.
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Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag beziehungsweise Ticket sowie der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungs- und Tarifbeschreibung. Werbung, unverbindliche Programminformationen oder spätere Zusatzangebote werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Vertragsschluss und Nutzerkonto
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Ein Vertrag kann im Studio, über die Website oder über eine vom Studio eingesetzte Buchungsplattform, derzeit insbesondere Eversports, geschlossen werden. Die Darstellung von Tarifen stellt noch kein bindendes Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet ist.
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Beim Onlineabschluss gibt das Mitglied durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme, Vertragsbestätigung oder Freischaltung der gebuchten Leistung durch das Studio zustande.
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Auch wenn Buchung oder Zahlung über Eversports oder einen anderen technischen Dienstleister abgewickelt werden, bleibt das Studio Vertragspartner für die vom Studio angebotene Leistung, sofern beim jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Vertragspartner ausgewiesen ist.
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Soweit für Buchung, Zutritt oder Vertragsverwaltung ein Nutzerkonto bei einer Buchungsplattform erforderlich ist, muss der Teilnehmer vollständige und zutreffende Angaben machen, diese aktuell halten und seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter schützen.
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Der Vertrag, Tickets, Guthaben und die daraus folgenden Nutzungsrechte sind persönlich und nicht übertragbar, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
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Der Vertrag beginnt zu dem im Bestellprozess ausgewählten und vom Studio bestätigten Zeitpunkt. Ist kein abweichender Beginn vereinbart, beginnt er mit Vertragsschluss beziehungsweise Freischaltung. Beginnt eine Mitgliedschaft im laufenden Abrechnungszeitraum oder in einer laufenden Kalenderwoche, werden der erste Beitrag und ein vereinbartes wöchentliches Punktekontingent zeitanteilig nach den verbleibenden Kalendertagen berechnet. Berechnung und Rundung werden vor Vertragsschluss in der jeweiligen Vertrags- und Tarifbeschreibung transparent ausgewiesen.
3. Leistungsumfang und betriebliche Anpassungen
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Der Teilnehmer kann die in seinem Vertrag, Ticket oder Partnerzugang und der zugehörigen Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungen während der jeweils geltenden Nutzungszeiten und nach Maßgabe der Hausordnung nutzen.
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Das Studio legt Öffnungs-, Betreuungs- und Trainingszeiten sowie Trainingsangebot, Kursplan, Kurszeiten, Trainerbesetzung, Raumbelegung und organisatorische Abläufe nach billigem Ermessen fest. Es kann diese aus sachlichen, insbesondere organisatorischen, personellen, wirtschaftlichen, sicherheitsbezogenen oder konzeptionellen Gründen ändern, erweitern oder reduzieren. Einzelne Trainingsformate können insbesondere bei veränderter Nachfrage, geringer oder hoher Auslastung, personeller Verfügbarkeit, Krankheit, Urlaub, Wartungs- oder Reparaturbedarf, Veranstaltungen, Feiertagen oder behördlichen Vorgaben ergänzt, umbenannt, verändert, ersetzt oder eingestellt werden.
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Bestimmte tägliche oder wöchentliche Öffnungsstunden werden nicht geschuldet, sofern sie nicht in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich garantiert sind. Die bei Vertragsschluss veröffentlichten Öffnungszeiten stellen daher keine dauerhaft zugesicherte Eigenschaft dar.
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Änderungen werden, soweit planbar, mit angemessenem Vorlauf über die Website, die Buchungsplattform, per E-Mail oder durch Aushang bekannt gegeben. Kurzfristige Änderungen bleiben bei nicht planbaren Ereignissen, insbesondere Krankheit, technischen Störungen oder Gefahrenlagen, möglich.
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Anpassungen nach den vorstehenden Absätzen sind nur zulässig, soweit sie dem Teilnehmer unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar sind und der Gesamtcharakter sowie der wesentliche Umfang der vertraglich vereinbarten Kernleistungen erhalten bleiben. Zwingende gesetzliche Rechte bei einer erheblichen oder dauerhaften Einschränkung bleiben unberührt.
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Ein Anspruch auf ein bestimmtes Trainingsformat, eine bestimmte Bezeichnung, die dauerhafte Fortführung eines einzelnen Angebots, die Durchführung zu einer bestimmten Uhrzeit, eine bestimmte Trainerperson, einen bestimmten Raum oder einen bestimmten Platz besteht nur, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
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Das Studio kann einzelne Bereiche oder Leistungen vorübergehend sperren oder einschränken, soweit dies aus Sicherheits-, Wartungs-, Reparatur- oder zwingenden betrieblichen Gründen erforderlich ist. Das Studio bemüht sich, Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten. Gesetzliche Rechte bei erheblichen Einschränkungen bleiben unberührt.
4. Öffnungszeiten, Feiertage und Betriebsunterbrechungen
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Es gelten ausschließlich die jeweils aktuell vom Studio veröffentlichten Öffnungs-, Betreuungs- und Trainingszeiten. Sie werden im Studio, auf der Website oder in der Buchungsplattform bekannt gegeben und können saisonal sowie nach betrieblichen Erfordernissen unterschiedlich sein.
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Insbesondere in Ferienzeiten, in nachfragearmen Zeiträumen, an gesetzlichen Feiertagen sowie für notwendige Wartungs-, Reinigungs-, Umbau-, Veranstaltungs- oder Fortbildungsmaßnahmen können Öffnungs- und Angebotszeiten reduziert oder Bereiche zeitlich begrenzt geschlossen werden, soweit dies unter Berücksichtigung der vertraglichen Kernleistung für den Teilnehmer zumutbar ist.
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Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Studios, insbesondere höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder nicht vom Studio zu vertretenden Ausfällen der Versorgung oder Gebäudetechnik, gelten die gesetzlichen Regelungen. Gesetzliche Minderungs-, Zurückbehaltungs- und Kündigungsrechte werden nicht ausgeschlossen.
5. Zutritt, Mitgliedsmedium und Identitätsprüfung
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Der Zutritt erfolgt über das vom Studio bestimmte persönliche Zutrittsmedium, insbesondere Mitgliedskarte, App oder Buchungsprofil. Das Studio darf zur Verhinderung einer unberechtigten Nutzung einen amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätskontrolle verlangen. Der Ausweis wird ausschließlich durch Sichtprüfung kontrolliert; eine Kopie wird nicht angefertigt und Ausweisnummer, Lichtbild oder sonstige Ausweisdaten werden nicht gespeichert.
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Zutrittsmedium und Nutzerkonto dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Verlust oder Missbrauch sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Unzulässig ist auch das Mitwirken bei einem Zutritt Dritter, insbesondere das Öffnen der Tür für Personen ohne eigene Zutrittsberechtigung.
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Das Studio darf den Zutritt vorübergehend sperren, wenn fällige Entgeltforderungen trotz Mahnung nicht beglichen sind, ein begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht oder dies zur Abwehr konkreter Gefahren erforderlich ist. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
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Teilnehmer über Wellpass, Hansefit oder andere Partner müssen vor jeder Nutzung die jeweils erforderliche aktive Berechtigung nachweisen und einen erfolgreichen Check-in nach den Vorgaben des Partners und des Studios durchführen. Ohne gültigen Nachweis oder erfolgreichen Check-in kann der Zutritt verweigert oder das reguläre Entgelt für die genutzte Leistung verlangt werden, sofern hierauf vor der Nutzung hingewiesen wurde.
6. Kurs-(Class-) und Leistungsbuchungen
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Leistungen mit begrenzter Teilnehmerzahl können von einer vorherigen Buchung, insbesondere über Eversports, abhängig gemacht werden. Eine Mitgliedschaft, ein Ticket oder ein Partnerzugang begründet keinen Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Training, zu einer bestimmten Uhrzeit oder an einem bestimmten Wochentag. Bei voller Auslastung kann eine Warteliste eingesetzt werden.
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Die vollständige Belegung einzelner Trainings, die Aufnahme in eine Warteliste oder der Umstand, dass ein Teilnehmer gewünschte Termine nicht oder nicht in der gewünschten Häufigkeit buchen konnte, begründen für sich allein keinen Anspruch auf Erstattung, Gutschrift, Beitragsminderung oder außerordentliche Kündigung, sofern im Rahmen des gebuchten Tarifs insgesamt ein angemessenes und zumutbar nutzbares Trainingsangebot zur Verfügung steht. Der Teilnehmer soll verfügbare Alternativtermine und andere für seinen Tarif freigegebene Trainingsangebote angemessen berücksichtigen.
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Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt, insbesondere wenn das vertraglich geschuldete Trainingsangebot über einen erheblichen Zeitraum insgesamt nicht in zumutbarer Weise nutzbar ist.
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Eine gebuchte Class kann bis zwölf Stunden vor dem veröffentlichten Beginn kostenfrei abgesagt werden. Das Studio kann diese Frist für zukünftige Buchungen aus sachlichen betrieblichen Gründen ändern. Eine Änderung wird vorab über die Buchungsplattform oder in Textform bekannt gegeben, gilt nur für Buchungen, die nach der Bekanntgabe vorgenommen werden, und darf den Teilnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Maßgeblich ist die beim Abschluss der jeweiligen Buchung angezeigte Stornierungsfrist.
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Bei einer späteren Absage oder einem Nichterscheinen gilt Folgendes: Bei Mitgliedern mit einer unmittelbar beim Studio abgeschlossenen laufenden Mitgliedschaft wird der für die Buchung eingesetzte Punkt nicht zurückgebucht; er verfällt mit Ablauf der Kalenderwoche. Zusätzlich kann das Studio eine pauschalierte Ausfallgebühr von 5,00 Euro berechnen. Bei externen Teilnehmern, insbesondere über Wellpass, Hansefit oder vergleichbare Partner, sowie bei sonstigen Teilnehmern ohne laufende Mitgliedschaft kann das Studio eine pauschalierte Ausfallgebühr von 12,50 Euro berechnen, soweit beim Angebot nichts Abweichendes ausgewiesen ist. Die unterschiedliche Höhe beruht darauf, dass Mitglieder über den Verfall des eingesetzten Punktes bereits einen Teil des Ausfalls tragen, während externe Teilnehmer kein Punktekontingent einsetzen; die Ausfallgebühr für externe Teilnehmer berücksichtigt daher zusätzlich den Wert des blockierten Platzes.
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Eine Ausfallgebühr wird nur erhoben, wenn die Stornierungsfrist und die anwendbare Gebühr vor Abschluss der Buchung transparent angezeigt oder wirksam in die Buchung einbezogen wurden. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Studio bleibt der Nachweis eines höheren Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehalten.
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Das Studio kann die Buchungsmöglichkeiten eines Teilnehmers nach billigem Ermessen zeitweise einschränken. Diese Regelung gilt für alle Teilnehmer unabhängig vom Zugangsweg, insbesondere auch für externe Teilnehmer über Wellpass, Hansefit oder vergleichbare Partner. Bei externen Teilnehmern besteht hierfür regelmäßig ein besonderes Bedürfnis, weil sie kein wöchentliches Punktekontingent einsetzen und eine nicht wahrgenommene Buchung daher weder Punkte verbraucht noch anderweitig ausgeglichen wird.
Als Maßnahme kommt insbesondere in Betracht:
- die Verringerung der Anzahl gleichzeitig offener Buchungen;
- die Verkürzung des Vorausbuchungszeitraums bis hin zu einer Buchung erst am Trainingstag;
- der Ausschluss von der Warteliste oder von einer automatischen Nachrückfunktion;
- die Begrenzung auf eine Buchung je Kalendertag;
- der zeitweilige Ausschluss von einzelnen, besonders nachgefragten Trainings oder Zeitfenstern;
- die Abhängigkeit einer Buchung von einer vorherigen Bestätigung durch das Studio;
- sowie die Abhängigkeit weiterer Buchungen von der Begleichung fälliger Forderungen.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend; das Studio kann vergleichbar geeignete und mildere oder ebenso wirksame Maßnahmen wählen.
Die Maßnahmen betreffen ausschließlich den Umfang und die Art der Buchung. Bei Mitgliedern bleiben das vertraglich vereinbarte Trainingskontingent und der Zugang zu den enthaltenen Leistungen erhalten. Bei externen Teilnehmern bleibt die Nutzungsberechtigung aus dem jeweiligen Partnervertrag unberührt.
Eine Maßnahme setzt voraus, dass ein sachlicher Grund im Verhalten des Teilnehmers vorliegt und dieses die Planung, die Kapazitätsauslastung oder die Buchungsmöglichkeiten anderer Teilnehmer nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen:
- mehrfacher Buchung verschiedener Trainings am selben Tag, insbesondere ohne entsprechende Teilnahme;
- bei der Buchung mehrerer unmittelbar aufeinanderfolgender Trainings, insbesondere bei bestehenden Wartelisten;
- bei wiederholtem Nichterscheinen trotz gebuchtem Termin;
- bei wiederholten Stornierungen unmittelbar vor Ablauf der Stornierungsfrist;
- beim Buchen von Terminen auf Vorrat ohne die Absicht oder ohne die Möglichkeit, sämtliche Termine wahrzunehmen;
- bei wiederholtem Nichterscheinen nach dem Nachrücken von einer Warteliste;
- bei fälligen und trotz Mahnung nicht beglichenen Entgeltforderungen, einschließlich offener Ausfallgebühren und Zuzahlungen;
- bei der Buchung von Trainings, für die eine erforderliche Freigabe, Einweisung oder Trainingserfahrung nicht vorliegt;
- bei der Buchung für Dritte oder der Nutzung mehrerer Nutzerkonten;
- sowie bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung während gebuchter Trainings.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend; vergleichbar gewichtige Gründe können eine Maßnahme ebenfalls rechtfertigen. -
Vor einer Maßnahme weist das Studio den Teilnehmer grundsätzlich auf das beanstandete Verhalten hin und gibt ihm Gelegenheit, es zu ändern. Ein vorheriger Hinweis ist entbehrlich, wenn das Verhalten besonders schwer wiegt oder bereits mehrfach beanstandet wurde.
Die Maßnahme wird dem Teilnehmer in Textform unter Angabe des Grundes, des Umfangs und der Dauer mitgeteilt. Sie ist auf das erforderliche Maß und einen angemessenen Zeitraum zu begrenzen, längstens auf acht Wochen, und wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist. Der Teilnehmer kann jederzeit eine Überprüfung verlangen.
Weitergehende Rechte des Studios, insbesondere die Regelungen zu Zutrittssperren nach § 7, die Ablehnung oder Stornierung einzelner Buchungen nach diesem Paragraphen sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 14, bleiben unberührt. -
Ist die vorgesehene Buchungsplattform nachweisbar technisch nicht erreichbar, kann eine fristgerechte Absage ersatzweise per E-Mail an info@thevibegym.de erklärt werden. Die Nachricht muss vor Ablauf der maßgeblichen Stornierungsfrist beim Studio eingehen und die gebuchte Leistung sowie den Teilnehmer eindeutig erkennen lassen. Eine bloß fehlgeschlagene oder unbestätigte Buchung begründet keinen Anspruch auf Teilnahme; der Teilnehmer soll sich in diesem Fall unverzüglich mit dem Studio in Verbindung setzen.
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Für Personal Training gilt eine eigenständige kostenfreie Stornierungsfrist von 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn, soweit bei der Buchung keine für den Teilnehmer günstigere Regelung ausgewiesen ist. Bei einer späteren Absage oder einem Nichterscheinen darf das vereinbarte Entgelt beziehungsweise die hierfür vorgesehene Einheit berechnet werden, soweit die Regel vor der Buchung transparent einbezogen wurde. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung werden angerechnet.
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Das Studio darf Buchungen aus sachlichen Gründen ablehnen, zusammenlegen oder stornieren, insbesondere bei Überbelegung, Ausfall der Trainerperson, Sicherheitsbedenken, technischen Störungen oder wenn weniger als drei Personen angemeldet sind. Bei Outdoor-Angeboten darf das Studio Ort, Inhalt oder Zeitpunkt aus Wetter- oder Sicherheitsgründen zumutbar anpassen oder die Leistung absagen. Das Studio informiert die Teilnehmer hierüber so früh wie unter den Umständen möglich. Bereits gezahlte, allein auf die ausgefallene Einzelleistung entfallende Entgelte werden nach den gesetzlichen Bestimmungen erstattet; verwendete Tickets oder Punkte werden wieder gutgeschrieben.
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Bei einer erheblichen Verspätung kann die Teilnahme verweigert werden, wenn eine sichere Einweisung, ein störungsfreier Ablauf oder die Sicherheit anderer Teilnehmer sonst nicht gewährleistet werden kann. Ein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung besteht in diesem Fall nicht, wenn der Teilnehmer die Verspätung zu vertreten hat.
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Das Studio kann die Teilnahme an bestimmten Classes oder die Nutzung bestimmter Trainingsbereiche aus Sicherheitsgründen von einem vorherigen Onboarding, einer Einweisung, einem Technikcheck oder nachgewiesener einschlägiger Trainingserfahrung abhängig machen. Fehlt die erforderliche Freigabe oder kann eine sichere Teilnahme nicht gewährleistet werden, darf das Studio die Teilnahme verweigern und auf ein geeignetes Einstiegsangebot verweisen.
Open Gym und Training ohne anwesendes Personal
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„Open Gym" bezeichnet selbstständiges Training außerhalb einer angeleiteten Class. Es findet grundsätzlich ohne fortlaufende Trainerbetreuung oder individuelle Aufsicht statt. Open Gym darf nur innerhalb der freigegebenen Zeiten, Bereiche und Leistungsgrenzen genutzt werden. Mit der Nutzung bestätigt der Teilnehmer, dass er mit den von ihm genutzten Geräten und Übungen vertraut ist und diese sicher und bestimmungsgemäß bedienen kann. Ist er sich bei einem Gerät, einer Übung oder einer Belastung unsicher, hat er die Nutzung zu unterlassen und sich vorher an das Personal zu wenden. Das Studio stellt an den Geräten und in den Trainingsbereichen Hinweise zur bestimmungsgemäßen Nutzung sowie die Hausordnung bereit. Die allgemeinen Aufsichts-, Verkehrssicherungs- und Haftungspflichten des Studios bleiben unberührt.
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Das Studio kann den Zutritt zu bestimmten Zeiten ohne anwesendes Personal ermöglichen. In diesen Zeiten trainieren Teilnehmer eigenverantwortlich und gegebenenfalls allein. Der Zutritt zu diesen Zeiten kann von einer vorherigen Buchung eines Zeitfensters abhängig gemacht werden; Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Tarif- und Buchungsbeschreibung.
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Zu Zeiten ohne anwesendes Personal ist die Nutzung Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres vorbehalten. § 9 bleibt für die übrigen Zeiten unberührt.
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Teilnehmer haben Geräte vor der Nutzung auf erkennbare Schäden zu prüfen sowie Schäden, Störungen und Vorfälle dem Studio unverzüglich zu melden. Die Lage von Notruf- beziehungsweise Notfalleinrichtungen und Erste-Hilfe-Material ist im Studio ausgeschildert. Die gesetzlichen Verkehrssicherungs-, Schutz- und Haftungspflichten des Studios sowie § 15 bleiben unberührt.
Wöchentliche Punkte und Buchungskontingente
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Soweit ein Tarif ein wöchentliches Buchungskontingent in Form von „Punkten" vorsieht, erhält das Mitglied ausschließlich die in seiner Leistungs- und Tarifbeschreibung festgelegte Anzahl an Punkten je Kalenderwoche. Eine Kalenderwoche läuft von Montag, 00:00 Uhr, bis Sonntag, 23:59 Uhr.
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Für jedes wahrgenommene, über die Mitgliedschaft buchbare Training wird grundsätzlich ein Punkt eingelöst. Hierzu zählen auch Open Gym und andere als Training ausgewiesene Nutzungen. Partnerangebote, insbesondere eine Hallenbadnutzung, können ebenfalls einen Punkt verbrauchen, wenn dies in den jeweiligen Vertrags-, Tarif- oder Partnerbedingungen ausgewiesen ist. Abweichende Punktwerte für ausdrücklich gekennzeichnete Leistungen sind zulässig, wenn der erforderliche Punktewert vor der Buchung transparent angezeigt wird.
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Nicht innerhalb der jeweiligen Kalenderwoche genutzte Punkte verfallen mit Ablauf der Woche. Sie werden nicht angesammelt, nicht auf eine spätere Woche übertragen, nicht ausgezahlt und nicht gegen andere Leistungen eingetauscht. Dies gilt auch, wenn das Mitglied die Punkte aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Urlaub, Krankheit, beruflicher Verhinderung oder fehlender eigener Buchung, nicht nutzen konnte. Vereinbarte Ruhezeiten und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
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Punkte sind persönlich, nicht übertragbar und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft werden.
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Wird eine bereits gebuchte Leistung vom Studio abgesagt, wird der hierfür eingesetzte Punkt wieder gutgeschrieben. Ist eine Nutzung innerhalb derselben Kalenderwoche aufgrund der vom Studio zu vertretenden Absage nicht mehr in zumutbarer Weise möglich, verfällt dieser Punkt nicht allein wegen des Wochenendes; das Studio stellt einen angemessenen Ersatzpunkt oder eine gleichwertige Ersatzleistung zur Verfügung. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
7. Verhalten, Hausordnung und Weisungen
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Der Teilnehmer hat die Hausordnung, Sicherheits- und Hygienevorgaben sowie berechtigte Anweisungen des Personals zu beachten und auf andere Personen sowie auf Einrichtungen und Geräte Rücksicht zu nehmen.
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Eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit, insbesondere das entgeltliche Trainieren Dritter, ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Studios unzulässig.
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Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann das Studio nach vorheriger Abmahnung angemessene Maßnahmen bis hin zu einer zeitweiligen Zutrittssperre ergreifen. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn der Verstoß besonders schwer wiegt oder eine konkrete Gefahr für Personen oder Sachen besteht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Geräte und sonstige Einrichtungen sind bestimmungsgemäß und sorgfältig zu benutzen, vor erkennbaren Schäden zu prüfen, nach der Nutzung zu reinigen und an den vorgesehenen Platz zurückzubringen. Festgestellte Schäden sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen.
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Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden an Personen, Räumen, Einrichtungen oder Equipment.
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Das Mitbringen von Waffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Ebenso unzulässig sind Gewalt, Drohungen, Belästigungen, diskriminierendes Verhalten sowie der Besitz, die Weitergabe oder der Konsum illegaler Drogen oder verbotener leistungssteigernder Substanzen in den Räumlichkeiten des Studios.
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Kinder und sonstige nicht als Teilnehmer gebuchte Minderjährige dürfen die Trainingsfläche nicht betreten und sich dort auch nicht als Begleitpersonen aufhalten. Ausgenommen sind ausdrücklich ausgewiesene Kinder- oder Jugendangebote unter den hierfür festgelegten Aufsichtsbedingungen. Die Teilnahmebedingungen für trainierende Minderjährige richten sich ergänzend nach § 9.
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Mitgebrachte Sachen, insbesondere Kleidung, Mobiltelefone und Wertsachen, verbleiben in der Verantwortung des Teilnehmers. Schließfächer dürfen nur für die Dauer des jeweiligen Besuchs genutzt werden und begründen keine Verwahrung durch das Studio. Das Studio darf nach Betriebsschluss belegte Schließfächer öffnen und zurückgelassene Sachen als Fundsachen behandeln.
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Fundsachen werden eingesammelt und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt beziehungsweise an die zuständige Stelle weitergegeben. Offensichtlich verderbliche, gefährliche oder hygienisch unzumutbare Gegenstände dürfen unverzüglich entsorgt werden. Eine Gewähr dafür, dass verlorene Sachen aufgefunden oder zurückgegeben werden können, besteht nicht. Für Verlust oder Beschädigung haftet das Studio ausschließlich nach § 15 und den gesetzlichen Vorschriften.
8. Gesundheit und sichere Nutzung
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Funktionelles Training, Ausdauer-, Kraft- und Wettkampftraining sind körperlich fordernd und mit typischen Sport- und Verletzungsrisiken verbunden. Die Teilnahme erfolgt in Kenntnis dieser sporttypischen Risiken und im Rahmen der eigenen gesundheitlichen Voraussetzungen und Leistungsfähigkeit.
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Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, vor Beginn und während des Trainings zu beurteilen, ob er sich gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage fühlt. Bei Beschwerden, Verletzungen, Vorerkrankungen, Schwangerschaft oder Zweifeln ist vor der Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen. Schmerzen, Schwindel, Atemnot oder sonstige Warnzeichen sind ernst zu nehmen; das Training ist erforderlichenfalls sofort zu unterbrechen und das Personal zu informieren.
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Ansteckend erkrankte, erkennbar unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschenden Einfluss stehende oder aus anderen Gründen nicht sicher trainingsfähige Personen dürfen nicht teilnehmen. Das Personal darf die Teilnahme in diesen Fällen zum Schutz der betroffenen Person und anderer verweigern.
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Übungen, Intensitäten und Gewichte sind entsprechend dem eigenen Leistungsstand zu wählen. Anweisungen, Einweisungen und Sicherheitsvorgaben des Personals sind zu beachten. Ein bestimmter Trainings-, Gesundheits-, Gewichtsreduktions- oder Wettkampferfolg wird nicht geschuldet.
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Das Studio haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, soweit diese ohne Pflichtverletzung des Studios allein auf der Verwirklichung sporttypischer Risiken, einer dem Studio nicht erkennbaren gesundheitlichen Einschränkung, der Missachtung von Anweisungen oder einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung durch den Teilnehmer beruhen. Die gesetzlichen Verkehrssicherungs-, Schutz- und Haftungspflichten des Studios sowie § 15 dieser AGB bleiben unberührt.
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Vom Trainer vorgeschlagene Trainingsbelastungen, Belastungsbereiche, Gewichte, Wiederholungszahlen, Geschwindigkeiten, Widerstände oder sonstige Leistungsparameter stellen grundsätzlich Empfehlungen dar. Die konkrete Auswahl, Anpassung und Steuerung der individuellen Trainingsintensität obliegt dem Teilnehmer selbst und hat unter Berücksichtigung der eigenen Leistungsfähigkeit, Trainingserfahrung, Tagesform und gesundheitlichen Verfassung zu erfolgen. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, eine vorgeschlagene Belastung zu reduzieren, eine Übung anzupassen, Pausen einzulegen oder das Training zu unterbrechen beziehungsweise abzubrechen, wenn die Belastung für ihn nicht angemessen ist oder Beschwerden, Schmerzen, Schwindel, Atemnot oder sonstige Warnzeichen auftreten. Die Coaches wählen Belastungsvorschläge sorgfältig und richten sie am jeweiligen Trainingsformat und der Gruppe aus. Sie können jedoch die individuelle Tagesform, den aktuellen Gesundheitszustand und persönliche Vorbelastungen eines Teilnehmers nicht abschließend beurteilen, soweit diese dem Personal nicht bekannt oder nicht erkennbar sind. Die abschließende Beurteilung, ob eine vorgeschlagene Belastung im Einzelfall für ihn geeignet ist, obliegt daher dem Teilnehmer. Hiervon unberührt bleiben verbindliche Sicherheitsanweisungen, Belastungsgrenzen und sonstige Vorgaben des Personals, die zur Vermeidung konkreter Gefahren erforderlich sind.
9. Minderjährige
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Die regulären Trainingsangebote können von Minderjährigen grundsätzlich erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres genutzt werden.
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Für den Vertragsschluss ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Sie wird einmalig bei Vertragsschluss in Textform erteilt und umfasst zugleich die Zustimmung zur Teilnahme am Training. Das Studio kann geeignete Nachweise verlangen.
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Minderjährige ab Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen ausschließlich zu Zeiten mit anwesendem Personal trainieren. Eine ständige Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten während des Trainings ist nicht erforderlich. Zu Zeiten ohne anwesendes Personal ist die Nutzung nach § 6 ausgeschlossen.
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Unter 16-Jährige dürfen reguläre Trainingsflächen und reguläre Trainingsangebote nicht nutzen. Hiervon ausgenommen sind ausdrücklich ausgewiesene Kinder- oder Jugendangebote unter den dafür festgelegten Aufsichts- und Teilnahmebedingungen.
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Das Studio kann die Teilnahme Minderjähriger aus Sicherheitsgründen von einer vorherigen Einweisung abhängig machen oder auf geeignete Angebote und Nutzungszeiten beschränken.
10. Entgelte, Fälligkeit und Zahlungsabwicklung
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Höhe, Abrechnungszeitraum und Fälligkeit der Entgelte ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag, Ticket oder der zugehörigen Tarif- und Produktbeschreibung. Einzelkarten, Mehrfachkarten und sonstige Einzelprodukte sind grundsätzlich bei Kauf fällig; Mitgliedsbeiträge werden zu den im Vertrag ausgewiesenen Terminen fällig.
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Soweit vereinbart, werden Zahlungen über ein SEPA-Lastschriftmandat oder einen eingebundenen Zahlungsdienstleister abgewickelt. Der Zahlungspflichtige hat für ausreichende Kontodeckung zu sorgen und Änderungen seiner Zahlungsdaten unverzüglich mitzuteilen.
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Vom Zahlungspflichtigen zu vertretende Rücklastschriftkosten können nur in Höhe der tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten verlangt werden. Ihm bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
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Bei Teilnehmern über Firmenfitness- oder Aggregatorpartner richten sich Vergütung, Zuzahlungen und Abrechnung ergänzend nach dem konkret gebuchten Angebot und den einbezogenen Partnerbedingungen. Eine vom Studio erhobene Zuzahlung wird vor der Buchung transparent ausgewiesen und unmittelbar an das Studio gezahlt.
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Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Notwendige Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten können nur im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden.
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Aufnahme-, Service- oder sonstige Zusatzgebühren werden nur geschuldet, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich ausgewiesen und vereinbart wurden.
11. Preisänderungen
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Die Höhe des bei Vertragsschluss geltenden Mitgliedsbeitrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag sowie den vor Vertragsschluss in Eversports oder auf anderem Weg angezeigten und anschließend bestätigten Vertragsdaten.
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Während einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit bleibt der vereinbarte Grundbeitrag unverändert. Ausgenommen sind Änderungen des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes sowie ausdrücklich vereinbarte Tarifwechsel oder gesondert gebuchte Zusatzmodule.
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Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beziehungsweise bei Verträgen ohne laufende Mindestvertragsbindung kann das Studio den Mitgliedsbeitrag höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres anpassen, wenn und soweit sich die für die Mitgliedschaft maßgeblichen Gesamtkosten nach Vertragsschluss oder seit der letzten Preisanpassung nachweisbar verändert haben.
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Berücksichtigungsfähige Kostenbestandteile sind insbesondere Miet- und Mietnebenkosten, Energie- und Versorgungskosten, Personal- und Lohnkosten, Kosten für Reinigung, Wartung und Instandhaltung, Kosten für Trainingsgeräte und Betriebsausstattung, Software-, Lizenz- und Buchungssystemkosten sowie unmittelbar mit dem Studiobetrieb verbundene Steuern, Abgaben und behördliche Gebühren.
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Eine Preiserhöhung darf nur in dem Umfang erfolgen, in dem die maßgeblichen Gesamtkosten tatsächlich gestiegen sind. Kostensenkungen sind nach denselben Maßstäben zu berücksichtigen. Kostensteigerungen bei einzelnen Positionen sind mit Kostensenkungen bei anderen Positionen zu verrechnen. Eine Erhöhung der Gewinnspanne ist auf Grundlage dieser Regelung nicht zulässig.
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Das Studio teilt dem Mitglied eine Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Die Mitteilung enthält den bisherigen und den neuen Beitrag, den Zeitpunkt der Änderung sowie die wesentlichen Gründe und die für die Anpassung maßgeblichen Kostenentwicklungen.
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Bei einer Beitragserhöhung kann das Mitglied den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung in Textform kündigen. Die Kündigung wird spätestens mit Inkrafttreten des neuen Beitrags wirksam. Auf dieses Recht wird das Mitglied in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
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Eine Erweiterung oder Verbesserung des Trainingsangebots führt nicht automatisch zu einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrags. Kostenpflichtige zusätzliche Leistungen, höherwertige Tarife und Zusatzmodule bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
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Änderungen des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes können im gesetzlich zulässigen Umfang ab dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens im Mitgliedsbeitrag berücksichtigt werden. Das Mitglied wird hierüber vorab in Textform informiert.
12. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
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Das Studio bietet je nach Tarif insbesondere Mitgliedschaften mit einer anfänglichen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten sowie monatlich kündbare Mitgliedschaften mit einer anfänglichen Laufzeit von einem Monat an. Maßgeblich ist die im konkreten Mitgliedsvertrag ausgewählte Laufzeit.
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Die Zwölfmonatsmitgliedschaft kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der anfänglichen Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, wird sie auf unbestimmte Zeit fortgesetzt und kann anschließend jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
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Die Monatsmitgliedschaft hat eine anfängliche Laufzeit von einem Monat. Sie wird anschließend auf unbestimmte Zeit fortgesetzt und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, sofern im Vertrag keine für den Teilnehmer günstigere Regelung vorgesehen ist.
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Einzelkarten, Drop-ins, Mehrfach- und Zehnerkarten, Probetrainings, Aktionen und sonstige zeitlich oder mengenmäßig begrenzte Produkte verlängern sich nicht automatisch, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Nutzungszeitraum, Anzahl der Einheiten und Gültigkeitsdauer ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf einer wirksam vereinbarten Gültigkeitsdauer; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
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Kündigungen können mindestens in Textform erklärt werden, insbesondere per E-Mail an info@thevibegym.de oder über die vom Studio bereitgestellten Kündigungsmöglichkeiten in der eingesetzten Vertragsplattform. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Kündigung maßgeblich. Gesetzliche Vorgaben zur Erleichterung der Kündigung im elektronischen Geschäftsverkehr bleiben unberührt.
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Ein Wechsel in einen aktuell angebotenen höherwertigen Tarif kann jederzeit im Einvernehmen mit dem Studio vereinbart werden. Ab dem vereinbarten Wechseltermin gelten Leistungsumfang, Punktebudget und Preis des neuen Tarifs; eine erforderliche zeitanteilige Berechnung wird vor dem Wechsel transparent ausgewiesen.
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Ein Wechsel in einen günstigeren oder leistungsschwächeren Tarif ist während einer laufenden Mindestvertragslaufzeit ausgeschlossen, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wird. Er kann frühestens zum nächstmöglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt des bisherigen Tarifs und nur in einen dann angebotenen Tarif erfolgen. Bei bereits auf unbestimmte Zeit fortgesetzten Verträgen gilt hierfür höchstens die ordentliche Kündigungsfrist.
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Der Mitgliedsvertrag endet mit dem Tod des Mitglieds, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Erben beziehungsweise Angehörigen sollen das Studio informieren und auf Verlangen einen geeigneten Nachweis vorlegen. Für Zeiträume nach dem Tod im Voraus gezahlte Beiträge werden anteilig erstattet.
13. Ruhezeit
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Eine vertragliche Ruhezeit kann bei einer länger andauernden, nachgewiesenen vorübergehenden Verhinderung vereinbart werden, insbesondere bei Krankheit oder Verletzung. Voraussetzungen, Mindestdauer und mögliche Nachweise ergeben sich aus dem Mitgliedsvertrag oder der Tarifbeschreibung.
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Soweit eine Ruhezeit vereinbart wird, verlängert sich die vereinbarte Mindestlaufzeit um die Dauer der beitragsfreien Ruhezeit, sofern dies vor Beginn der Ruhezeit transparent vereinbart wurde. Während der Ruhezeit ruhen die Nutzungsrechte.
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Gesetzliche Rechte, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
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Soweit zum Nachweis einer gesundheitlich bedingten Verhinderung ein ärztliches Attest erforderlich ist, soll dieses grundsätzlich nur die Trainingsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer bestätigen. Eine Diagnose wird nicht verlangt. Das Attest wird grundsätzlich nur eingesehen; gespeichert werden lediglich die Tatsache der Prüfung, der nachgewiesene Zeitraum und die daraus folgende Vertragsentscheidung. Eine Kopie wird nur aufbewahrt, soweit dies im konkreten Streitfall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
14. Außerordentliche Kündigung
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Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und den gesetzlichen Bestimmungen.
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Ein wichtiger Grund für das Studio kann insbesondere vorliegen bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, tätlichen Angriffen, erheblichen Beleidigungen oder Belästigungen, Diebstahl, vorsätzlicher Sachbeschädigung, Weitergabe des persönlichen Zutrittsmediums oder unerlaubter gewerblicher Tätigkeit.
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Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Pflichtverletzung liegt, ist vor der Kündigung grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung oder angemessene Frist zur Abhilfe erforderlich.
15. Haftung
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Das Studio haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet das Studio unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
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Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
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Für mitgebrachte Gegenstände haftet das Studio nach den vorstehenden Bestimmungen. Die Bereitstellung von Garderoben oder Schließfächern begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verwahrungspflicht.
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Die Formulierung „Teilnahme auf eigene Gefahr" bedeutet keinen Ausschluss der Haftung des Studios für eigenes oder zurechenbares Verschulden. Insbesondere bleibt die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit nach den vorstehenden Bedingungen unberührt.
16. Datenschutz
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Das Studio verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung beziehungsweise den Datenschutzinformationen zum Vertrag.
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Für Vertragsanbahnung, Vertragsabschluss, Mitgliederverwaltung, Buchung, Check-in, Punkteverwaltung und Zahlungsabwicklung setzt das Studio derzeit insbesondere Eversports ein. Die hierfür erforderlichen Stamm-, Kontakt-, Vertrags-, Buchungs-, Nutzungs- und Zahlungsdaten werden unmittelbar in Eversports erhoben oder vom Studio an Eversports übermittelt und dort verarbeitet. Hierzu können je nach gewählter Zahlungsart auch Bankverbindung, SEPA-Mandatsdaten, Zahlungskennung, Betrag, Fälligkeit, Zahlungsstatus und Rücklastschriftinformationen gehören. Soweit Eversports Daten nach Weisung des Studios verarbeitet, bleibt die Pink Power Sport & Freizeit GmbH datenschutzrechtlich verantwortlich und bindet Eversports auf Grundlage eines Vertrags nach Art. 28 DSGVO ein. Soweit Eversports für einzelne Funktionen, insbesondere ein eigenes Nutzerkonto, Marktplatzfunktionen oder bestimmte Zahlungsdienste, Zwecke und Mittel selbst bestimmt, verarbeitet Eversports die betreffenden Daten in eigener oder gemeinsamer Verantwortung. Einzelheiten, insbesondere zu Datenkategorien, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Zahlungsdienstleistern und Speicherdauer, ergeben sich aus der vor Vertragsschluss bereitgestellten Mitglieder-Datenschutzinformation und den ergänzenden Datenschutzinformationen von Eversports und des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
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Bei einer Nutzung über Firmenfitness- oder Aggregatorpartner, insbesondere Wellpass oder Hansefit, werden zur Prüfung der Berechtigung und zur Abrechnung die für den Check-in erforderlichen Daten zwischen dem Studio und dem jeweiligen Partner ausgetauscht, insbesondere Kennung beziehungsweise Mitgliedsnummer, Datum und Uhrzeit des Check-ins und die genutzte Einrichtung. Der jeweilige Partner ist für die Verarbeitung im Rahmen seines eigenen Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer datenschutzrechtlich selbst verantwortlich. Einzelheiten ergeben sich aus der Mitglieder-Datenschutzinformation sowie aus den Datenschutzinformationen des jeweiligen Partners.
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Die zur Durchführung des Vertrags erforderliche Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten beruht nicht auf einer durch diese AGB erklärten Einwilligung. Sie erfolgt insbesondere zur Vertragsanbahnung und Vertragserfüllung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Soweit für eine zusätzliche, nicht zur Vertragsdurchführung erforderliche Verarbeitung eine Einwilligung notwendig ist, wird diese gesondert, freiwillig und widerruflich eingeholt.
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Eine Einwilligung in Foto-, Film- oder Tonaufnahmen zu Werbe- oder Social-Media-Zwecken ist nicht Bestandteil dieser AGB und wird, soweit erforderlich, gesondert, freiwillig und widerruflich eingeholt.
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In entsprechend gekennzeichneten Bereichen kann das Studio eine offene Videoüberwachung einsetzen. Sie dient ausschließlich den in der gesonderten Datenschutzinformation genannten Zwecken, insbesondere dem Schutz von Personen und Eigentum, der Wahrnehmung des Hausrechts sowie der Aufklärung konkreter Sicherheitsvorfälle. Eine Videoüberwachung findet nicht in Umkleiden, Duschen oder Toiletten statt.
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Die Videoüberwachung erfolgt nicht aufgrund einer durch diese AGB erteilten Einwilligung. Vor Betreten eines überwachten Bereichs wird durch Beschilderung auf die Überwachung hingewiesen. Angaben zu Verantwortlichem, Rechtsgrundlage, berechtigten Interessen, überwachten Bereichen, Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzinformation zur Videoüberwachung.
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Soweit ein Mitglied freiwillig das digitale Personal-Training- beziehungsweise Trainingsplanprogramm „Coach Z" nutzt, können zur Bereitstellung und Auswertung von Trainingsplänen insbesondere Kontaktdaten, Trainingsleistungen, verwendete Gewichte, Fortschritts- und Kommunikationsdaten verarbeitet werden. Die Nutzung ist freiwillig und für die reguläre Mitgliedschaft nicht erforderlich. Verantwortlichkeiten, mögliche Auftragsverarbeitung, Empfänger, Drittlandübermittlungen und Rechtsgrundlagen werden vor Aktivierung in der Mitglieder-Datenschutzinformation und, soweit erforderlich, in einer gesonderten Einwilligung erläutert.
17. Änderungen persönlicher Daten und Erklärungen
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Änderungen von Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Zahlungsdaten sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen, soweit sie für die Vertragsdurchführung erforderlich sind.
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Rechtserhebliche Erklärungen des Mitglieds dürfen mindestens in Textform abgegeben werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
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Individuelle Abreden haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags können in Textform dokumentiert werden.
18. Verbraucherstreitbeilegung
Das Studio ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19. Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
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Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Anlage: Widerrufsbelehrung für Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträge
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Pink Power Sport & Freizeit GmbH, Röhrer Weg 2, 71032 Böblingen, E-Mail: info@thevibegym.de, mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefs oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies betrifft insbesondere Einzelbuchungen und Drop-ins für eine bestimmte Class zu einem bestimmten Termin sowie die Buchung von Personal-Training-Terminen, Workshops, Events und Wettkämpfen.
Laufende Mitgliedschaften ohne Bindung an einen spezifischen Termin sind von dieser Ausnahme nicht erfasst; für sie gilt das Widerrufsrecht nach den vorstehenden Bestimmungen.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Wertersatz vorliegen.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Pink Power Sport & Freizeit GmbH
Röhrer Weg 2
71032 Böblingen
E-Mail: info@thevibegym.de
Hiermit widerrufe ich/widerrufen wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
[Bezeichnung]
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Bestellt/Vertrag geschlossen am: [Datum]
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Name des/der Verbraucher(s): [Name]
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Anschrift des/der Verbraucher(s): [Anschrift]
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Datum: [Datum]
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Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Mitteilung auf Papier: [Unterschrift]